TuS Aktuell 9/2021
Coronavirus - Weitere Einschränkungen für den Sportbetrieb

Mit Inkrafttreten der neuen Coronaverordnung am 04.12.2021 gelten weitere Einschränkungen für den Sport in der Alarmstufe II.

Im Innenbereich gilt für alle Teilnehmer inklusive Trainer 2G+, d. h. geimpft oder genesen, mit einem tagesaktuellen Schnelltest oder einem PCR-Test (gilt 48h).

Im Außenbereich gilt für alle Teilnehmer inklusive Trainer 2G, d. h. geimpft oder genesen.

Für Zuschauer bei Sportveranstaltungen gilt die 2G+ Regel, d. h. geimpft oder genesen, mit einem tagesaktuellen Schnelltest oder einem PCR-Test (gilt 48h).

Für folgende Personengruppen entfällt in der 2G+ Regelung die Testpflicht:

  • Personen mit einer Auffrischungsimpfung
  • Personen, mit einer Grundimmunisierung, welche vor weniger als 6 Monaten erfolgte
  • Genesene Personen, deren Infektion maximal 6 Monate zurückliegt.

Ausnahmen von der 2G Regel:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Schülerinnen und Schüler über 6 und unter 18 Jahren sind ohne Nachweispflicht. In den Ferien müssen Schülerinnen und Schüler einen Testnachweis für Sport in geschlossenen Räumen erbringen.
  • Personen, die sich nicht aus medizinischen Gründen impfen lassen können
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
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