Mit Inkrafttreten der neuen Coronaverordnung am 04.12.2021 gelten weitere Einschränkungen für den Sport in der Alarmstufe II.
Im Innenbereich gilt für alle Teilnehmer inklusive Trainer 2G+, d. h. geimpft oder genesen, mit einem tagesaktuellen Schnelltest oder einem PCR-Test (gilt 48h).
Im Außenbereich gilt für alle Teilnehmer inklusive Trainer 2G, d. h. geimpft oder genesen.
Für Zuschauer bei Sportveranstaltungen gilt die 2G+ Regel, d. h. geimpft oder genesen, mit einem tagesaktuellen Schnelltest oder einem PCR-Test (gilt 48h).
Für folgende Personengruppen entfällt in der 2G+ Regelung die Testpflicht:
- Personen mit einer Auffrischungsimpfung
- Personen, mit einer Grundimmunisierung, welche vor weniger als 6 Monaten erfolgte
- Genesene Personen, deren Infektion maximal 6 Monate zurückliegt.
Ausnahmen von der 2G Regel:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Schülerinnen und Schüler über 6 und unter 18 Jahren sind ohne Nachweispflicht. In den Ferien müssen Schülerinnen und Schüler einen Testnachweis für Sport in geschlossenen Räumen erbringen.
- Personen, die sich nicht aus medizinischen Gründen impfen lassen können
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
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