TuS 1899 Freiberg e.V. TuS Aktuell 4/2021
Amateur- und Freizeitsport mit Einschränkungen im Freien möglich!

Mit etwas Verspätung können wir mitteilen, dass seit Montag, 31. Mai, der erste Öffnungsschritt der Corona-Verordnung des Landes Baden - Württemberg in Kraft getreten ist. Aufgrund unterschiedlicher Auslegungen des Verordnungstextes in Bezug auf den Sportbetrieb musste jedoch zu Beginn der Woche zunächst versucht werden, Klarheit zu schaffen. Folgendes hat sich herauskristallisiert:

• Kontaktarme Sportausübung im Freien in Gruppen von bis zu 20 Personen auf Außensportanlagen.
• Die bestehenden Hygienekonzepte mit weiterhin geltenden Hygienemaßnahmen und Kontaktdatendokumentation gelten weiterhin.
• Für alle Sportler ab 6 Jahren besteht die Pflicht zur Vorlage eines tagesaktuellen, negativen Corona-Test (darf nicht älter als 24 Stunden sein) oder eines Impf- bzw. Genesenen Nachweises.
• Bei der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht.

Der TuS Freiberg wird, wo möglich, und in Absprache mit den Übungsleiter*innen sein Sportangebot im Verein so bald wie möglich wieder aufnehmen. Aktuell prüfen alle Abteilungen noch ihre Möglichkeiten. Bitte informiert Euch direkt bei Eurem Übungsleiter*in, ob, und wann das Sportangebot wieder nach den nötigen Vorbereitungen aufgenommen wird. Die einzelnen Abteilungen sind angehalten, die Angebote auf ihrer Abteilungs-Homepage zu veröffentlichen.

Aktuell arbeiten wir fieberhaft daran, in Zusammenarbeit mit der Palm'schen Apotheke - dem Betreiber des Freiberger Corona - Testzentrums - an Lösungen, um die durch die Änderung der Corona - Verordnung zwangsläufig stark steigende Nachfrage nach Schnelltests realisieren zu können.

Zurzeit können wir nur empfehlen, die Testzeiten rechtzeitig, möglichst einige Tage vor dem Sportangebot zu buchen. Vormittags, in der Zeit ab 10:00 Uhr ist die Nachfrage nach freien Terminen am geringsten.

Anscheinend ist geplant, die jetzt veröffentlichten Ausführungsvorschriften nochmals zu ändern, bzw. zu korrigieren. Selbstverständlich sind wir bemüht, Euch kurzfristig zu informieren.

Pragmatische Lösung für den Kinder- und Jugendsport muss her!
Die Freude über die Öffnungsperspektiven für den Sport war groß, wurde nun aber schnell getrübt – zumindest den Kinder- und Jugendsport betreffend. Das Sozial- und das Kultusministerium Baden-Württemberg haben sich darauf geeinigt, dass alle Personen ab sechs Jahren für die Nutzung von Sportanlagen und Sportstätten einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen.
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