Aktuelle Vereinsinformationen zum Thema Coronavirus

04.04.2022

Sport wieder ohne Einschränkungen möglich!

Ab Montag, den 04.04.2022 ist Sport wieder ohne Einschränkungen möglich. Dies gilt sowohl für Sport im Freien, als auch für Sport in den Sporthallen. Das Tragen einer Maske in den Innenbereichen wird weiterhin empfohlen.

Wegfall der 3G-Regel:

Ab sofort ist für die Teilnahme am Sportbetrieb kein 3G-Nachweis (getestet, genesen oder geimpft) erforderlich.

Wegfall der Maskenpflicht:

In allen Bereichen für die bisher eine FFP2- oder ähnliche Maskenpflicht galt, gilt diese ab sofort nicht mehr. Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist das Tragen einer Maske weiterhin empfehlenswert, jedoch nicht verpflichtend.

Zuschauer:

Für Zuschauer fallen ebenfalls, wie bei allen Sporttreibenden, die 3G-Regel und die Maskenpflicht weg.

Im Namen des Vereins möchten wir uns bei allen unseren treuen Mitgliedern bedanken, welche mit uns zusammen diese schwere Zeit durchgemacht haben und wir freuen uns darauf alle Mitglieder in den Sportstunden unter normalen Bedingungen begrüßen zu dürfen.

23.02.2022

Ab dem 23. Februar 2022 ist Sport wieder unter Einhaltung der 3G-Regel möglich:

Mit Einführung der neuen Corona-Verordnung am 23.02. sind auch die Regeln für den Sport geändert worden. Somit gilt nun folgendes:

  • 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet) für Sport im Freien und in den Sporthallen
  • Ausnahmen:
    • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
    • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
    • Schülerinnen und Schüler über 6 und unter 18 Jahren sind ohne Nachweispflicht. In den Ferien müssen Schülerinnen und Schüler einen Testnachweis für Sport in geschlossenen Räumen erbringen.

Veranstaltungen:

    • Für Zuschauer gilt im Freien und in den Sporthallen ebenfalls die 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet)

Maskenpflicht:

Generell gilt weiterhin in geschlossenen Räumen, außerhalb der Sportfläche, eine Maskenpflicht (ab 18 Jahren eine FFP2-Maskenpflicht).

Sollte es im Freien nicht möglich sein das Abstandsgebot dauerhaft einzuhalten, gilt ebenfalls eine Maskenpflicht (ab 18 Jahren eine FFP2-Maskenpflicht).

01.02.2022

Anpassung der geltenden Corona Regeln ab dem 28. Januar 2022:

Sport im Freien und in den Sporthallen ist unter Einhaltung der 2G – Regeln möglich. Die Sportler und Trainer müssen entweder genesen oder geimpft sein.

Hiervon ausgenommen sind:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Schülerinnen und Schüler über 6 und unter 18 Jahren sind ohne Nachweispflicht. In den Ferien müssen Schülerinnen und Schüler einen Testnachweis für Sport in geschlossenen Räumen erbringen.
  • Personen, die sich nicht aus medizinischen Gründen impfen lassen können
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) seit mindestens 3 Monaten gibt.

27.12.2021

Anpassungen der seit 27.12. geltenden Corona Regeln:

  • In Innenbereichen mit Maskenpflicht gilt für alle Personen ab 18 Jahren die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder vergleichbaren Maske
  • Anpassung der 2G+ Ausnahmeregelung:
    • Personen mit einer vollständigen Schutzimpfung, welche nicht länger als drei Monate zurück liegt.
    • Genesene Personen, deren Infektion nicht länger als drei Monate zurück liegt.
    • Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurück liegt.
    • Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben
    • Personen, für die es aktuell keine STIKO Empfehlung hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung gibt

06.12.2021

Aktuell gelten folgende Regeln für den Sport:

Mit Inkrafttreten der neuen Coronaverordnung am 04.12.2021 gelten weitere Einschränkungen für den Sport in der Alarmstufe II.

Im Innenbereich gilt für alle Teilnehmer inklusive Trainer 2G+, d. h. geimpft oder genesen, mit einem tagesaktuellen Schnelltest oder einem PCR-Test (gilt 48h).

Im Außenbereich gilt für alle Teilnehmer inklusive Trainer 2G, d. h. geimpft oder genesen.

Für Zuschauer bei Sportveranstaltungen gilt die 2G+ Regel, d. h. geimpft oder genesen, mit einem tagesaktuellen Schnelltest oder einem PCR-Test (gilt 48h).

Für folgende Personengruppen entfällt in der 2G+ Regelung die Testpflicht:

  • Personen mit einer Auffrischungsimpfung
  • Personen, mit einer Grundimmunisierung, welche vor weniger als 6 Monaten erfolgte
  • Genesene Personen, deren Infektion maximal 6 Monate zurückliegt.

Ausnahmen von der 2G Regel:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Schülerinnen und Schüler über 6 und unter 18 Jahren sind ohne Nachweispflicht. In den Ferien müssen Schülerinnen und Schüler einen Testnachweis für Sport in geschlossenen Räumen erbringen.
  • Personen, die sich nicht aus medizinischen Gründen impfen lassen können
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.

27.11.2021

Sport ist unter Einhaltung der 2G Regel (genesen und geimpft) im Freien und in den Sporthallen möglich

17.11.2021

Alarmstufe tritt in Kraft!

Mit Inkrafttreten der Alarmstufe am 17.11. gelten auch für den Sport weitere Einschränkungen.
Für Sport in geschlossenen Räumen, gilt die 2G Regel (genesen und geimpft), für Sport im Freien, gilt die 3G+ Regeln (genesen, geimpft oder PCR-getestet). Die Toiletten sind für die kurzzeitige Benutzung auch ohne 2G Regeln benutzbar. Umkleiden, Duschen usw. dürfen nur mit 2G betreten werden.

Für Sportveranstaltungen gilt für Zuschauer generell die 2G Regel (genesen und geimpft)

Von der 2G Beschränkung und der PCR-Pflicht ausgenommen sind:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

4.11.2021

Corona – Warnstufe ist seit 3. November in Kraft.

Sport in geschlossenen Räumen ist für ungeimpfte Teilnehmer*innen nur noch mit PCR – Test möglich. Schnelltests sind nicht mehr ausreichend.

Für Sport im Freien gilt 3G. Der Nachweis jedes Einzelnen muss von einem/r unserer Trainer*innen und/oder  Übungsleiter*innen eingesehen werden. Möglich ist derzeit auch die Durchführung eines Schnelltests unter Aufsicht eines Verantwortlichen des TuS vor Trainingsbeginn. Die Schnelltests bringen die Teilnehmer*innen selbst mit.

Die offiziellen Testnachweise müssen vor jeder Trainingseinheit vorgezeigt werden.

In §7 der Corona VO Sport ist außerdem geregelt, dass nicht immunisierte Personen die Toiletten nutzen können, sie allerdings die für alle Trainingsteilnehmerinnen und Trainingsteilnehmer zur Verfügung stehenden Umkleidekabinen und Duschen nicht nutzen dürfen.

Für uns als Sportverein gelten alle Schüler*innen bis 18 Jahre als getestet und fallen somit unter die Ausnahme-Regelung (keine PCR Pflicht, keine 2G Beschränkung).

Bei Schüler*innen über 18 Jahre muss deren Status über einen Schülerausweis nachgewiesen werden.

Schnell- oder Selbsttest:  Gültigkeit 24 Stunden

PCR – Test:                         Gültigkeit 48 Stunden

28.09.2021

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

in der seit 16. September 2021 gültigen Fassung.

Die allgemeine Corona-Verordnung Baden-Württemberg wurde angepasst und notverkündigt. Darin enthalten ist auch die Corona – Verordnung Sport. Die Landessystematik der Basis-, Warn- und Alarmstufen wurde dabei übernommen.

Nach wie vor gilt im Freien, dass die Datenerhebung erforderlich ist, sowie das Tragen der medizinischen Maske, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumen kommt die 3G – Regel und die zugehörige Datenerhebung dazu.

Die Maskenpflicht ist für Kinder unter 5 Jahren bei einem Abstand von 1,5 Meter und beim Sport aufgehoben.

Weil Schüler und Schülerinnen in Baden-Württemberg im Präsenzunterricht sowieso zweimal pro Woche getestet werden, gelten sie auch für das Training im Verein als getestet.

Es reicht der Schülerausweis, ein Zeugnis oder eine Schulbescheinigung, um den Schülerstatus auszuweisen. Schüler und Schülerinnen erhalten so grundsätzlich Zutritt zu Sportstätten – im Freien und in der Halle – und das in allen drei Pandemiestufen.

Bei Warnstufe gilt 3G, bei Alarmstufe gilt 2G

Die Systematik im Sport unterscheidet wie die generellen Regelungen des Landes drei Stufen. In der Basisstufe ist Sport im Freien unbeschränkt möglich, in geschlossenen Räumen gilt die 3G – Regelung. Sportlerinnen und Sportler müssen dann entweder getestet, genesen oder geimpft sein. Dies gilt auch für Trainerinnen und Trainer, sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Erreicht die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 oder mehr, oder erreicht die Auslastung der Intensivbetten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 250 oder mehr, gilt die Warnstufe. Dann ist auch Sport im Freien nur nach der 3G – Regelung möglich. Der Zutritt zu Sportanlagen in geschlossenen Räumen ist nicht-immunisierten Personen nur nach Vorlage eines PCR – Test gestattet.

Liegt die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidez an fünf Werktagen in Folge bei 12,0 oder darüber oder erreicht, bzw. überschreitet die Auslastung der Intensivbetten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390, tritt die Alarmstufe in Kraft. Dann ist Sport sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen nur noch für geimpfte oder genesene Personen (2G) erlaubt.

Während er Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen besteht keine Maskenpflicht. Abseits des Sportbetriebes besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; im Freien besteht diese Pflicht nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Nicht-immunisierte Personen im Sinne von § 5 CoronaVO, die Sport im Freien ausüben, dürfen die Toiletten einer Sportanlage auch ohne Testnachweis benutzen, nicht jedoch Gemeinschaftseinrichtungen wie Umkleiden, Duschen oder Aufenthaltsräume.

Grundsätzlich gilt, dass den Trainer*innen und Übungsleiter*innen die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden müssen. Eine mündliche Bestätigung über den Status kann nicht akzeptiert werden.

17.08.2021

Wieder 3G’s im Sport erforderlich!

Am Montag, 16. August trat die neue Corona-Verordnung in Kraft, welche auch Neuerungen für den Sport mit sich bringt. Alle Personen, welche im Verein Sport in geschlossenen Räumen ausüben möchten, müssen entweder genesen, geimpft oder getestet (3G’s) sein. Der jeweilige Nachweis muss auf Nachfrage dem Übungsleiter vorgelegt werden. Der Reha-Sport ist von dieser Pflicht ausgenommen. Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren, nicht eingeschulte Kinder, Schülerinnen und Schüler aller Schularten, sowie Berufsschüler. Auf Nachfrage muss ein Ausweisdokument (Schulausweis) vorgelegt werden.

Die aktuellen Regelungen zur Maskenpflicht bleiben weiterhin bestehen.

28.06.2021

Vereinssport ohne Einschränkungen wieder möglich!

15.06.2021

Vereinssport wieder möglich

Wir freuen uns, dass das Landratsamt Ludwigsburg ab 15.06.2021 die Regelungen bei einer 5-Tages-Inzidenz unter 35 freigegeben hat. Somit ist es uns möglich, einen Großteil des Sportangebots im Verein wieder hochzufahren. Vereinssport im Freien ist ab sofort auch wieder ohne Corona Schnelltest möglich.

In der Halle sind die 3G zugelassen. Sie brauchen also einen Impf-/Genesenen-Nachweis oder eine Bescheinigung über einen tagesaktuellen Schnelltest (max. 24h). Schüler können sich Ihren Corona-Test von der Schule bescheinigen lassen. Dieser zählt 60 Stunden.

Der TuS Freiberg möchte nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass jeder Bürger sich so oft es benötigt wird, kostenlosen testen lassen kann. Die Regelung, dass lediglich ein Schnelltest pro Woche kostenlos zur Verfügung steht, ist nicht mehr gültig. Darüber hinaus möchten wir informieren, dass mittlerweile eine zweite Corona-Teststelle am Bahnhof in Freiberg eingerichtet wurde.

Welche Sportangebote in eurer Abteilung stattfinden, findet ihr auf der jeweiligen Abteilungshomepage, oder über den Kontakt zum Trainer.Je nachdem, wie die Kommunikation in der Abteilung/Gruppe üblich ist.

Zum Schluss möchte sich der gesamte Vorstand auf diesem Wege bei allen ehrenamtlich Tätigen bedanken, die uns auch während der Corona Krise weiter so tatkräftig unterstützen. Ihr seid der große, starke Pfeiler des Vereins und ohne euch wären all die vielen Stunden Spaß in der Woche nicht möglich. Vielen Dank!

2.06.2021

Mit etwas Verspätung können wir mitteilen, dass seit Montag, 31. Mai, der erste Öffnungsschritt der Corona-Verordnung des Landes Baden – Württemberg in Kraft getreten ist. Aufgrund unterschiedlicher Auslegungen des Verordnungstextes in Bezug auf den Sportbetrieb musste jedoch zu Beginn der Woche zunächst versucht werden, Klarheit zu schaffen.

Folgendes hat sich herauskristallisiert:

·        Kontaktarme Sportausübung im Freien in Gruppen von bis zu 20 Personen auf Außensportanlagen.

·        Die bestehenden Hygienekonzepte mit weiterhin geltenden Hygienemaßnahmen und Kontaktdatendokumentation gelten weiterhin.

·        Für alle Sportler ab 6 Jahren besteht die Pflicht zur Vorlage eines tagesaktuellen, negativen Corona-Test (darf nicht älter als 24 Stunden sein) oder eines Impf- bzw. Genesenennachweises.

·        Bei der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht.

Der TuS Freiberg wird, wo möglich, und in Absprache mit den Übungsleiter*innen, sein Sportangebot im Verein so bald wie möglich wieder aufnehmen. Aktuell prüfen alle Abteilungen noch ihre Möglichkeiten. Bitte informiert Euch direkt bei Eurem Übungsleiter*in, ob, und wann das Sportangebot wieder nach den nötigen Vorbereitungen aufgenommen wird. Die einzelnen Abteilungen sind angehalten, die Angebote auf ihrer Abteilungs-Homepage zu veröffentlichen.

Aktuell arbeiten wir fieberhaft daran, in Zusammenarbeit mit der Palm’schen Apotheke – dem Betreiber des Freiberger Corona-Testzentrums – an Lösungen, um die durch die Änderung der Corona – Verordnung zwangsläufig stark steigende Nachfrage nach Schnelltests realisieren zu können.

Zurzeit können wir nur empfehlen, die Testzeiten rechtzeitig, möglichst einige Tage vor dem Sportangebot, zu buchen. Vormittags, in der Zeit ab 10:00 Uhr ist die Nachfrage nach freien Terminen am geringsten.

Anscheinend ist geplant, die jetzt veröffentlichten Ausführungsvorschriften nochmals zu ändern, bzw. zu korrigieren. Selbstverständlich sind wir bemüht, Euch kurzfristig zu informieren.

30.03.2021

Mit Schreiben vom Nachmittag des 29. März teilt uns die Stadtverwaltung mit, dass aufgrund einer stabilen Inzidenzzahl von über 100 die Notbremse gezogen wurde.

Alle Sportanlagen sind wieder gesperrt.

Somit müssen wir leider alles, was in den letzten beiden Wochen angeboten werden konnte, wieder einstellen.

Was aktuell noch erlaubt ist, findet man gut zusammengefasst auf der FAQ Seite des Landes. Dies ist unter anderem:

Individualsport ist nur mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Seit dem 29. März dürfen maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten individualsportlich aktiv sein. Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen weiterhin nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

Wir möchten anschließend nochmals auf die Möglichkeit vom TuS –  Online –  Training hinweisen. Erfreulicherweise bieten immer mehr Abteilungen und Sportgruppen diese Variante des Sporttreibens an. Nach anfänglichen Startschwierigkeiten läuft es bei allen sehr gut. Wenn ihr Interesse habt daran teilzunehmen, schließt euch einfach mit eurem Abteilungsleiter kurz. Auch die Geschäftsstelle gibt immer gerne Tipps und/oder vermittelt Kontakte.

11.03.2021

Amateur- und Freizeitsport mit Einschränkungen wieder teilweise möglich.

Mit Beschluss vom 7. März 2021 hat die Landesregierung eine neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen.

Die Stadt Freiberg als Eigentümerin der Sportaußenanlagen hat daraufhin beschlossen, dass seit Mittwoch, 10. März, deren Nutzung im Rahmen der Regelungen der aktuellen Corona-Verordnung stattfinden kann.

Folgende Sportstätten sind betroffen:

Sportanlagen am Wasen: Stadionplatz mit Leichtathletikanlagen, Platz 1, Platz 3 und der Kunstrasenplatz. Platz 2 ist derzeit noch gesperrt.

Lugaufsportplatz

Grundsätzlich gilt, dass Umkleiden, Aufenthaltsräume und Duschen nicht genutzt werden dürfen. Entgegen der Erstausfertigung der Verordnung der Landesregierung ist die Toilettenbenutzung erlaubt.

Über mögliche Änderungen der Maßnahmen aufgrund sinkender oder steigender Inzidenzzahlen werden Sie auf unserer Homepage von uns informiert.

Um die städtischen Sportplätze wieder nutzen zu können, haben wir angepasste Hygienekonzepte eingereicht.

Abteilungsbezogene Konzepte zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes werden derzeit erstellt und über die vielfach eingerichteten WhatsApp – Gruppen werden die Übungsleiter Kontakt aufnehmen. Dies betrifft derzeit hauptsächlich die Sportarten, die auf den Außenanlagen ausgeübt werden können. Alle startenden Sportangebote werden nach Freigabe durch die Stadtverwaltung auf den Abteilungsseiten der Homepage kommuniziert.

Selbstverständlich sind alle bemüht, auch für die anderen Sportarten regelkonforme Möglichkeiten zur Ausübung des Sports zu finden.

Der Stufenplan der Landesregierung sieht weitere Möglichkeiten zur Lockerung vor, wenn die Inzidenzzahlen konstant über mehrere Tage hinweg unter 50 sinken. Ebenso können allerdings auch gewährte Zusagen rückgängig gemacht werden, wenn die Inzidenzahlen stabil zwischen 50 und 100 liegen.

Die kommunalen und privaten Sporthallen bleiben für den Vereinssport bis auf weiteres geschlossen.

28.2.2021

Am 26. Februar wurde ein Offener Brief an MP Kretschmann und Sportministerin Eisenmann verschickt, den 75 Sportvereine und 34 Sportverbände unterzeichnet haben. Noch vor der Bund – Länder – Konferenz am 3. März soll er die besondere Situation in den Sportvereinen und die Folgen für die Mitglieder hinweisen. Auf unserer Startseite der Homepage unter NEWS finden Sie die Pressemitteilung und auch einen Link zum Offenen Brief.

11.02.2021

Der Lockdown wurde erneut verlängert. Bis zum 7. März ändert sich nichts daran, dass der Freizeit- und Amateursport nicht ausgeübt werden darf. Somit haben sich die seitherigen Verlautbarungen bewahrheitet. Am 3. März soll in einer erneuten Videokonferenz bei einem Bund – Länder – Treffen entschieden werden, wie es mit dem Lockdown weitergeht, bzw. ob und für wen Lockerungen infrage kommen.

2.02.2021

Die Entscheidungen sind getroffen und wie nicht anders zu erwarten wurde der Lockdown verlängert. In der neuesten Corona Verordnung des Landes wird als geplantes Ende der 14. Februar genannt. Aber der allgemeine Tenor in den derzeitigen Verlautbarungen lässt an diesem Termin zweifeln. Aller Voraussicht nach wird der Lockdown weitergehen. Ob mit kleinen Lockerungen oder nicht ist nicht vorhersehbar.

Die Regelungen für den Lockdown ab 1. Februar finden Sie hier.

Selbstverständlich bleibt unsere Geschäftsstelle weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Kontaktmöglichkeit über Email (info@tus-freiberg.de) oder über eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter (07141 – 270952).

10.01.2021

Auch ab dem 11. Januar wird es keinen Amateur- und Freizeitsport geben. Erneut wurde das Ende des Lockdowns verschoben. Ab wann der Sportbetrieb, sicher mit Einschränkungen, wieder aufgenommen werden kann, ist vorerst noch nicht absehbar. In der Bund – Länder – Konferenz vom 5. Januar wurde entschieden, dass der Lockdown vorerst bis zum 31. Januar verlängert wird. Ende Januar werden weitere Entscheidungen getroffen.

Um die Inzidenzzahlen nachhaltig zu senken, sind wir alle gefordert. Die Grundvoraussetzungen dazu kennen wir alle. Jeden Tag werden wir im Rundfunk und in den Printmedien darauf hingewiesen, dass die allgemein gültigen Verhaltensregeln strikt eingehalten werden müssen und wir damit dazu beitragen, die Zahlen von Infizierten und Verstorbenen reduzieren zu können. Auf unserer Homepage (www.tus-freiberg.de) werden wir Änderungen der Corona – Landesverordnung so schnell wie möglich mitteilen.

Corona – Verordnungen ab dem 11. Januar 2021

 TuS – Geschäftsstelle für Publikumsverkehr geschlossen.

Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle haben ihre Tätigkeit in eingeschränktem Umfang wieder aufgenommen. Trotzdem ist zu einem persönlichen Termin auf der Geschäftsstelle eine Terminvereinbarung unumgänglich. Natürlich auch dann nur mit Mund – Nasen – Schutz und Einhaltung der Abstandsregeln um sowohl die Mitarbeiter, als auch unsere Mitglieder weiterhin zu schützen. Bitte haben Sie etwas Geduld, wenn Ihre schriftlichen oder telefonischen Fragen nicht sofort beantwortet werden. Wir bemühen uns, trotz der auch für uns geltenden Beschränkungen, so schnell wie möglich zu reagieren und zu antworten.

Reha – Sport findet weiterhin statt

Trotz Lockdown können wir, unter Auflagen, den Reha-Sport wieder starten lassen. Wie schon im November und Dezember darf der ärztlich verordnete Gesundheitssport stattfinden.

Aktuell finden folgende Kurse statt:

Montag: 09:00 Uhr – 9:45 Uhr und 10:00 Uhr – 10:45 Uhr in der TuS – Halle 
Dienstag: 19:30 Uhr – 20:30 Uhr in der Stadthalle
Mittwoch:  18:15 Uhr – 19:15 Uhr in der Stadthalle
Samstag: 09:00 Uhr – 9:45 Uhr in der TuS – Halle 

Sollten Sie nach einer längeren Pause wieder an unserem Reha-Sport Angebot teilnehmen wollen, melden Sie sich vorher bitte bei Ihrer Übungsleiterin bzw. unserer Geschäftsstelle an.

Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie über Ihre Übungsleiterin, bzw. über die Geschäftsstelle, die allerdings nur per E-Mail oder einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter (07141 – 270952) derzeit erreichbar ist.

Rehasport für Kinder und Jugendliche

Für das Frühjahr haben wir geplant, auch für Kinder und Jugendliche diesen ärztlich verordneten Sport anzubieten. Viele Kinder und Jugendliche haben nach Auskunft von Ärzten, die wir gefragt haben, orthopädische Probleme und gleichzeitig auch das Problem, dass niemand Reha – Sport für Kinder anbietet. Dem möchten wir Abhilfe schaffen und bitten die Eltern dieser Kinder und Jugendlichen, mit uns per Email in Kontakt zu treten, wenn Interesse besteht. Melden Sie sich bitte unter rehasport@tus-freiberg.de bei Frau Urban.

3.12.2020

Durch einen Bund-Länderbeschluss wurde der Lockdown jetzt offiziell bis zum 10. Januar 2021 verlängert.

30.11.2020

Die Landesregierung hat am 30. November verkündet, dass die Maßnahmen aus November verlängert werden. Der Amateur- und Freizeitsport ist weiterhin bis mindestens 20. Dezember nicht erlaubt. Einschließlich der Weihnachtsferien findet bis 10. Januar sicher kein Sportbetrieb statt. Ob die Infektionszahlen nach den Ferien eine Lockerung zulassen, wird von der Landesregierung voraussichtlich bis Anfang Januar entschieden.
Wir werden Sie über die Freiberger Nachrichten, unsere Homepage (www.tus-freiberg.de) und “TuS Aktuell” (Anmeldung auf unserer Homepage möglich) auf dem Laufenden halten.
Die TuS-Geschäftsstelle ist auch im Dezember geschlossen und zum Teil in Kurzarbeit. Sie erreichen uns per E-Mail unter info@tus-freiberg.de oder können uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen (07141/270952). Allerdings kann sich die Antwort auch im Dezember etwas verzögern.
Der vom Arzt verordnete orthopädische Rehasport kann stattfinden. Allerdings setzen wir den Reha – Sport in der Zeit vom 21. Dezember bis 9. Januar 2021 aus. Wenn Sie daran Interesse haben, melden Sie sich gerne unter rehasport@tus-freiberg.de oder hinterlassen uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

Corona-Verordnung ab 1.12.2020

17.11.2020

Kurse TuS Freiberg

Bis Ende November ist der Amateur- und Freizeitsport verboten. Dies trifft auch auf unsere Kurse zu. Wenn das Sporttreiben in der Halle wieder erlaubt wird, setzt der TuS die aktuelle Kursstaffel fort.
Gerne können Sie sich auf unserer Homepage über die laufenden Kurse informieren.
Wann eine neue Kursstaffel starten kann, ist noch abhängig von Entscheidungen der Landesregierung.
Wir werden Sie zu gegebener Zeit in den Freiberger Nachrichten, auf unserer Homepage und über unser “TuS Aktuell” informieren. (Anmeldung über www.tus-freiberg.de möglich)..

Rehasport im TuS Freiberg im November erlaubt

Für den Rehasport gibt es während des Lock-Down light eine Ausnahme: Er darf aufgrund der ärztlichen Verordnung weiterhin stattfinden.
Falls orthopädischer Rehasport für Sie sinnvoll ist, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder Orthopäden oder fragen vorher bei uns an (rehasport@tus-freiberg.de, Nachricht auf den Anrufbeantworter, 07141/270952).

Die TuS Geschäftsstelle ist im November nicht besetzt. Anfragen werden weiterhin per E-Mail (kurse@tus-freiberg.de) oder über den Anrufbeantworter (07141/270952) entgegengenommen

2.11.2020

Mit Beschluss vom 1. November 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen traten am 2. November 2020 in Kraft.

29.10.2020

Seit der letzten Aktualisierung auf dieser Seite gab es keinen Anlass, hier weitere Einträge einzustellen. Aufgrund der in den Medien veröffentlichten neuesten Bekanntmachung der Bundesregierung, in Abstimmung mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer, vom 28. Oktober 2020, darf ab dem 2. November 2020 kein Amateur- und Freizeitsport mehr stattfinden. Dieser “Lockdown Light” ist vorerst begrenzt auf den November 2020.

Selbstverständlich bedauern wir einerseits diese Entscheidung, doch im Interesse unserer Mitglieder und der Allgemeinheit zum Schutz der Gesundheit aller müssen wir sie andererseits akzeptieren.

In diesem Zusammenhang wird auch unsere

Vereins – Geschäftsstelle ab dem 2. November geschlossen

bleiben. Selbstverständlich sind wir per Email erreichbar. Auch Nachrichten auf dem Anrufbeantworter werden abgehört und bearbeitet. Allerdings kann sich die Bearbeitung durch die Schließung um ein paar Tage verzögern.


6.08.2020

Während des Lock-Downs konnte über mehrere Wochen hinweg kein Vereinssport stattfinden. Um dies teilweise auszugleichen hat die Stadt Freiberg, auf unsere Anfrage hin, eine Hallenöffnung in den Sommerferien ermöglicht.

Zur Nutzung stehen in den Ferien die Wasenhalle und die Lugaufhalle zur Verfügung. Hierfür wurde dem TuS die Verantwortung für die Organisation über die Sommerferien für interessierte Vereine (nach Bedarfsabfrage) übertragen.

Auf der Homepage – Seite von FitGe finden Sie eine Übersicht, welches Sportangebot stattfindet.

Der Stadt Freiberg danken wir für die Möglichkeit der Sportausübung während der Sommerferien für unsere Mitglieder.

11. 07 2020

Mittlerweile können fast alle Sportangebote zu gewohnter Zeit und am gewohnten Ort wieder stattfinden. Allerdings sind Räume in den Grundschulen auch weiterhin für den Vereinssport geschlossen und diese Sportstunden mussten verlagert werden. Hauptsächlich betrifft dies den Reha – Sport, der auf Wunsch der Teilnehmer hauptsächlich im Freien auf dem Lugauf – Sportplatz stattfindet. Es ist dafür gesorgt, dass bei schlechtem Wetter die Stunde auch in die TuS – Halle verlegt werden kann.

Derzeit sind wir dabei, die restlichen Stunden aus unserem Kursangebot weiter zu führen. Ab September ist beabsichtigt, wieder ein volles Kursprogramm anzubieten. Darüber wird auf der Homepage und in den Freiberger Nachrichten informiert.

6.07.2020

Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2020 wurde die Corona – Verordnung des Landes Baden-Württemberg erneut geändert und lässt einen geregelten Sportbetrieb für die zweite Jahreshälfte fast umfänglich wieder zu. Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten gelten weiterhin und sind einzuhalten.

Umkleide- und Duschräume in der TuS – Halle sind dann wieder geöffnet. Allerdings ist auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu achten. Auch die kommunalen Hallen haben ihre Umkleide- und Duschräume wieder geöffnet.

Wir sind dabei, den TuS in den geregelten Sportbetrieb zurückzuführen und heben deshalb die Altersbegrenzung ab dem 1. Juli auf. Unsere Übungsleiter sind dabei, ihre Trainingskonzepte erneut anzupassen, um die Hygienevorschriften erfüllen zu können. Es muss im Interesse aller Mitglieder/Teilnehmer und Übungsleiter liegen, dass wir diese Möglichkeit zur Sportausübung nicht leichtfertig aufs Spiel setzen und uns auch zukünftig an die geltenden Regeln halten.

21.06.2020

Bis zum 26. Juni liegt die Altersuntergrenze bei 8 Jahre der Teilnehmer. Angepasst an die Öffnung der Grundschulen ab dem 29. Juni wird die Altersuntergrenze zur möglichen Teilnahme am Sportbetrieb auf den Jahrgang 2014 gesenkt. Unsere Mitglieder-/Teilnehmerinformation wurde angepasst und um folgenden Satz auf Seite 1 ergänzt:

Über die Erfüllung von sportartspezifischen Voraussetzungen und Einschränkungen entscheidet der Übungsleiter.

19.06.2020

Nachdem ein Großteil der Kurse beim TuS Freiberg wieder Fahrt aufgenommen haben, sind auch fast alle Abteilungen wieder auf den Zug aufgesprungen und haben ihr Angebot an die Verordnungen während der Corona-Pandemie angepasst. Fast alle Sportangebote finden zu denselben Zeiten wie vor Corona statt. Allerdings mussten verschiedene Sportstunden auf andere Lokalitäten ausweichen, da Übungsräume in den Schulen noch gesperrt sind. Die kommunalen Sporthallen haben wieder geöffnet. Auch diese nur unter Beachtung der Hygieneregeln.

Auskunft zu sportartspezifischen Voraussetzungen für den möglichen Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb für die Teilnehmer und eventuelle Einschränkungen geben auch gerne die Abteilungsleiter und Übungsleiter der unterschiedlichen Sportarten.

Bitte lesen Sie hierzu auch ergänzend unsere Mitglieder-/Teilnehmerinformation auf unserer Homepage unter Downloads.

03.06.2020

Darauf haben wir alle gewartet:

Der Sportbetrieb kann nach weiteren Lockerungen der Landesverordnung unter leicht geänderten Bedingungen wieder langsam aufgenommen werden.

Der Wiedereinstieg ist ab 8 Jahren möglich.

Im Freien finden bereits erste Angebote der Abteilungen Fußball, Leichtathletik und Breitensport statt. Ab dieser Woche haben wir mit Rehasport begonnen. In den Pfingstferien starten einige Trainingseinheiten der Karate- und der Tanzsport-Abteilung.

Nach den Pfingstferien folgen weitere Angebote für unsere Kurse und die Fitness- und Gesundheitsgruppen. Auch in der Halle kann unter Beachtung von Auflagen durch die Landesverordnung wieder Sport stattfinden. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrem Trainer/Übungsleiter.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

12.05.2020

Die Landesregierung hat erste Lockerungen den Breitensport betreffend beschlossen. Laut neuer Verordnung sind Sportangebote im Freien mit maximal 5 Personen (4 Teilnehmer, 1 Übungsleiter) unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter ab 11. Mai wieder erlaubt.

Wir warten noch auf die Rückmeldung der Stadt Freiberg, ab wann die städtischen Freiluft-Sportanlagen wieder geöffnet werden.

Wir prüfen, wann und gegebenfalls wie unter den sehr einschränkenden Richtlinien ein sinnvoller Trainingsbetrieb wieder stattfinden kann. Sobald sich für einzelne Sportarten oder Gruppen Möglichkeiten ergeben, werden wir dies hier und in den Freiberger Nachrichten kommunizieren.

Die Geschäftsstelle ist ab dem 12. Mai zu den gewohnten Öffnungszeiten (Dienstag und Donnerstag von 15 – 18 Uhr und Freitag von 10 – 12 Uhr) wieder besetzt. Anfragen werden zu dieser Zeit weiterhin bevorzugt telefonisch (07141/270952) oder grundsätzlich per E-Mail (info@tus-freiberg.de) entgegen genommen.
Falls Sie persönlich auf die Geschäftsstelle kommen möchten, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung und denken Sie dann bitte an die aktuellen Infektionsschutz-Maßnahmen, wie einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

19.04.2020

Am Mittwoch, 15. April, wurden durch die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ministerpräsidenten der Länder zwar Lockerungen der Maßnahmen gegen den Corona-Virus beschlossen, doch leider ändert das für den Sportbetrieb gar nichts.

Die Auswirkungen dieser Verordnung auf unsere Kurse finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter der Rubrik: Kurse.

Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 20. April 2020. Ausdrücklich wird in der 5. Verordnung der Landesregierung darauf hingewiesen, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern unterbleiben muss.

Wir bedauern außerordentlich, dass die Entscheidung in vorliegender Form getroffen wurden und wir bis Ende April warten müssen, ob in der dann stattfindenden Beratung weitere Lockerungen der Beschränkungen beschlossen werden, die vielleicht auch den Sportbetrieb wieder möglich machen.

Selbstverständlich werden wir die Entwicklungen beobachten und Sie über die Freiberger Nachrichten und hier auf der Homepage informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Bleiben Sie bitte weiterhin gesund.

01.04.2020

Da wir aktuell hauptsächlich im Home-Office sind, bitten wir darum, den Kommunikationsweg per E-mail zu wählen.

16.03.2020

Geschäftsstelle:

Ab 12. Mai ist unsere Geschäftsstelle zu den gewohnten Öffnungszeiten (Dienstag und Donnerstag von 15 – 18 Uhr und Freitag von 10 – 12 Uhr) wieder besetzt. Anfragen werden zu dieser Zeit weiterhin bevorzugt telefonisch unter 07141 – 270952 oder grundsätzlich per E-Mail (info@tus-freiberg.de) entgegen genommen.
Falls Sie persönlich auf die Geschäftsstelle kommen möchten, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung und denken Sie dann bitte an die aktuellen Infektionsschutz-Maßnahmen, wie einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Abteilungssport:

Es finden bis auf Widerruf, jedoch mindestens bis zum 10. Mai, keinerlei Angebote der Abteilungen statt. Dies gilt für alle Sportgruppen (auch im Freien).

Kurse:

20. April 2020

Falls eine Durchführung der Kurse der ersten Staffel bis zu den Sommerferien noch möglich ist, werden nach Wiederaufnahme des Sportbetriebs zuerst die ausgefallenen Kursstunden nachgeholt. In dieser Zeit (3 – 4 Termine) können sich alle Bestandsteilnehmer für die neue (dann verkürzte) Staffel eintragen. Wer möchte, kann sich gerne schon jetzt per Email (kurse@tus-freiberg.de) für den Folgekurs anmelden.

Ausnahmen sind hier aus gesundheitlichen Gründen (Verletzung der Übungsleiter) die Kurse BodyArt, IndoorCycling und QiGong. Die betreffenden Kursleiter haben ihre Teilnehmer entsprechend informiert.

Neuanmeldungen für die nächste Kursstaffel sind schon jetzt möglich. Bitte lassen Sie uns hierfür das Kursanmeldeformular (auf der Homepage unter Downloads) per Einwurf/Post oder digital als Anhang an kurse@tus-freiberg.de zukommen.


16. März 2020

Der Kursbetrieb ist seit dem 16. März bis mindesten 19. April ausgesetzt. Wie die Fortführung oder Verrechnung der Termine aussehen kann, hängt noch davon ab, ob der Sportbetrieb nach den Osterferien wiederaufgenommen werden darf. Wir bitten Sie, uns zur Klärung noch Zeit zu lassen. Wir wollen uns hier auch an den Empfehlungen der Sportverbände orientieren.

Bestandsteilnehmer der aktuellen Kurse können sich per E-Mail für den nächsten Kurs anmelden (Vor-/Name + entsprechender Kurs an kurse@tus-freiberg.de). Eine Anmeldung per Folgeliste, wie seither, wird es Stand jetzt für die kommende Kursstaffel nicht geben. Natürlich können Sie uns auch eine ausgefüllte Kursanmeldung zukommen lassen. Sie finden diese unter www.tus-freiberg.de/downloads.

Aktuell hoffen wir, dass die zweite Kursstaffel ab 20. April beginnen kann. Falls klar ist, dass sich der Start verschiebt, werden wir dies auf der Homepage bekannt geben. Die Kurstermine werden dann der Situation entsprechend angepasst. Die nächste Kursstaffel endet, wie bisher, mit Beginn der Sommerferien.

Rehasport:

Der Rehasport findet bis zum 10. Mai ebenfalls nicht statt.

Wie sich die Absage dieses Angebotes während der nächsten Wochen auf die Gültigkeit von Verordnungen auswirkt, ist aktuell noch nicht klar. Der WBRS ist hier mit den Kostenträgern im Gespräch und wird die Information an uns weitergeben. Diese werden wir auf der Homepage veröffentlichen.
Sie können natürlich auch bei Ihrer Krankenkasse nachfragen. Vermutlich werden Sie hier aktuell ebenfalls noch keine Auskunft erhalten.

Veranstaltungen:

Die noch ausstehenden Abteilungsversammlungen sind (entgegen der ersten Ankündigung) abgesagt.

Auch der für den 5. April angekündigte Workshop “Fit und entspannt in den Frühling” wird auf einen noch festzulegenden Termin verschoben.

Die für den 24. April 2020 geplante Mitgliederversammlung findet nicht statt. Ein neuer Termin wird ebenfalls rechtzeitig bekannt gegeben.