Coronavirus – Rückkehr in die Warnstufe mit 3G

Sport ist wieder unter Einhaltung der 3G Regel in allen Bereichen möglich!

Mit der Einführung der neuen Corona-Verordnung ist es wieder möglich unter Einhaltung der 3G-Regeln (genesen, getestet oder geimpft) Sport zu treiben. Diese Regel gilt sowohl für den Hallensport, als auch für den Sport im Freien. Ausnahmen dieser Regelung entnehmen Sie bitte unserer Homepage oder den Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württembergs. Im Innenbereich gilt weiterhin eine Maskenpflicht außerhalb der Sportflächen. Für Personen ab 18 Jahren gilt eine Pflicht zum Tragen einer FFP2 oder vergleichbaren Maske.

Für alle Zuschauer bei Veranstaltungen gilt ebenfalls die 3G-Regel (genesen, getestet oder geimpft). Sollte es im Freien nicht möglich sein, dauerhaft einen Abstand von 1,5 Metern gilt auch hier eine Maskenpflicht.