Coronavirus – Alarmstufe tritt in Kraft!

Mit Inkrafttreten der Alarmstufe am 17.11. gelten auch für den Sport weitere Einschränkungen.
Für Sport in geschlossenen Räumen, gilt die 2G Regel (genesen und geimpft), für Sport im Freien, gilt die 3G+ Regeln (genesen, geimpft oder PCR-getestet). Die Toiletten sind für die kurzzeitige Benutzung auch ohne 2G Regeln benutzbar. Umkleiden, Duschen usw. dürfen nur mit 2G betreten werden.

Für Sportveranstaltungen gilt für Zuschauer generell die 2G Regel (genesen und geimpft)

Von der 2G Beschränkung und der PCR-Pflicht ausgenommen sind:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)